R E G L E M E N T
Das Reglement für 2011
Sämtliche Änderungen und Abweichungen gegenüber 2010 werden in fetter Schrift dargestellt.
Der Traktor Oldtimer Club Reingers (TOC) schreibt die „Internationale Oldtimer Traktor Langstrecken Weltmeisterschaft 2011“ zu folgenden Bedingungen aus:
Z U G E L A S S E N E F A H R Z E U G E
TRAKTOREN bis Baujahr 1975
Allradantrieb und mehrmotoriger Antrieb ist generell verboten. Der Antrieb des Fahrzeuges darf ausschließlich nur über die Hinterachse erfolgen.
K l a s s e n e i n t e i l u n g
Klasse A
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Klasse B
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| Gruppe 1 |
(0-15 PS) max. 30 km/h |
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| Gruppe 2 |
(15,1-20 PS) max. 30 km/h |
Gruppe 2 |
(0-20 PS) max. 50/70 km/h |
| Gruppe 3 |
(20,1-30 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 3 |
(20,1-30 PS) max. 50/70 km/h |
| Gruppe 4 |
(30.1-45 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 4 |
(30,1-45 PS ) max. 50/70 km/h |
| Gruppe 5 |
(über 45 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 5 |
(über 45 PS ) max. 50/70 km/h |
Seriennahe Fahrzeuge: entsprechen der Klasse „A“, wobei die jeweils angeführte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt erforderlich!
Freie Klasse: entsprechen der Klasse „B“. Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt erforderlich! Die maximale Geschwindigkeit in der B-Klasse beträgt für Traktoren mit 2-Radbremse 50 km/h und für Fahrzeuge mit 4-Radbremse 70 km/h.
Die Klassen- und Gruppeneinteilung erfolgt nach der angegebenen Leistung laut Typenschein oder Zulassungsschein und obliegt der Rennleitung bzw. den zuständigen Kommissären.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Die technische Kommission ist allein kompetent für jegliche Interpretation oder Abänderung des vorliegenden Reglements.
Alle technischen Bestimmungen werden in Zusammenarbeit vom Veranstalter und den Fahrervertretern festgelegt. Aufgrund neuer Erkenntnisse werden laufend Neuerungen, Verbesserungen bzw. Veränderungen in das Reglement aufgenommen. Ziel dieses Reglements ist es, einen hohen Sicherheitsstandard für Fahrer, Mechaniker, Streckenposten und Zuschauer für diese Veranstaltung zu erreichen, um Unfälle bzw. Verletzungen weitgehend zu vermeiden. Da es sich um eine motorsportliche Veranstaltung auf freiwilliger Basis handelt und alle Beteiligten (Fahrer, Mechaniker, Streckenposten, Zuschauer, ...) sich über das entsprechende Restrisiko bewusst sind, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Die technische Abnahme für die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Techniker ohne Zerlegearbeit am Traktor bzw. dessen Anbauteilen. Es wird gemäß der Checkliste eine Sicht.- bzw. Funktionsprüfung durchgeführt. Diese Kontrolle ist keine § 57a Überprüfung. Bei Nichteinhaltung des Reglements erfolgt der Ausschluss durch die Kommission
Traktoren der Klasse A und B müssen nachstehenden Bestimmungen entsprechen:
- MOTOR UND GETRIEBE
Jedes Fahrzeug darf nur mit einem Motor ausgestattet sein. Es muss in jedem Traktor ein der Serie entsprechender Motorblock verwendet werden. Motor, Getriebe und Differentialgehäuse müssen von einem Traktor stammen und fest miteinander verbunden sein. Zahnräder und Übersetzungen sind frei, müssen aber in den Originalgehäusen untergebracht werden. Tuning an Motor, Getriebe und Bremsanlage mittels elektronischen oder elektrischen Teilen ist verboten (z.B. elektronische Einspritzpumpen, ...). Turbolader sind nur erlaubt, wenn dieser auch in der Erstausstattung nachweisbar ist.
- KAROSSERIE
Darf keine scharfen Kanten seitlich, hinten und nach vorne aufweisen! Alle Rohre, welche die Karosserie begrenzen, müssen mit einem Rohrbogen nach innen enden und am Ende verschlossen sein. Neu angebrachte Schweißnähte müssen technisch einwandfrei sein.
- SICHERHEITSNETZ
Seitliche Netze mit max. 50 x 50 mm oder wie für den Motorsport angebotene, handelsübliche Sicherheitsnetze. Der Fahrer darf in angegurtetem Zustand nach vorne, oben und seitlich nicht hinausreichen können. Das komplette Gitter muss straff gespannt sein. Die Befestigung des Gitters am Rohrrahmen muss alle 5 cm erfolgen (bei jeder Masche). Es muss die Fahrgastzelle auch im Fußbereich so mittels Streben und Gitter (bzw. Gummi mit Gewebe) ausgeführt sein, dass auch im Falle eines Unfalles bzw. Kollision keine Gliedmaßen nach außen ragen können. Der Fahrer (und dessen Gliedmaßen) müssen allseitig, ohne Lücken (außer oben - Sichtfeld) durch ein Netz gesichert sein. Alternativ zum Netz dürfen auch handelsübliche Bänder (erhältlich bei OBI bzw. Baumax) zu einem Netzgeflecht mit einer maximalen lichten Öffnungsweite von 5,0 x 5,0 cm vernäht und am Fahrzeug mit Kabelbindern befestigt werden. Die Kontrolle der Maschenweite des Sicherheitsnetzes erfolgt mittels Holzklotz (6 x 6 cm, wobei die vorderen Kanten abgerundet sind). Bei Durchschlupf des Klotzes - keine Teilnahmeberechtigung zum Rennen. Zu befestigen ist das Netz mit Kabelbindern oder Gurten oder fix verschraubt (keine Klebebänder). Die Kabelbinderbreite muss mind. 4,8 mm betragen.
- SICHERHEITSGURT
Im Fahrzeug muß zumindest ein 3-Punkt-Gurt bzw. H-Gurt angebracht sein (Achtung: Bauchgurt nicht mehr zulässig)An der Befestigung des Sicherheitsgurtes müssen auch die Fangseile (Pkt 5) befestigt werden
- SITZ: Die Sitzschale muss mittels 2 Seilen mit festen Teilen des Traktors verbunden sein, welche bei ausgefedertem Sitz fast zur Gänze gespannt sein müssen (zusätzliche Sicherung bei eventuellen Überschlag). Die Seilstärke muss mind. 5 mm betragen. Mindestanforderung an den Fahrersitz: handelsüblicher Sitz mit Rückenlehne und Nackenstütze (empfohlen wird mit integriertem 3-Punkt-Gurt bzw. H-Gurt). Als Befestigungshöhe des Gurtes ist die Schulterhöhe des größten Fahrers bei ausgefedertem Sitz anzunehmen. Die Fangseile müssen so befestigt sein, dass bei Materialbruch der Fahrersitz von den Fangseilen in seiner ausgefederten Position gehalten wird (der Fahrer darf speziell nicht nach vorne fallen können).
- BATTERIE
Die Batterie muss sicher angebracht sein und wenn sie sich im Fahrgastraum befindet, durch eine geschlossene Abdeckung gesichert sein, sodass es bei Unfällen zu keinen Verätzungen kommen kann. Bei Trockenbatterien muss keine Abdeckung vorhanden sein. Die Pluspole müssen abgedeckt sein!
- REIFEN
Die Größe der Reifen ist in allen Klassen freigestellt. Es müssen jedoch an der Hinterachse klassische Traktorreifen mit V-Profil verwendet werden, welche größer als die Vorderreifen sind. Die Mindestprofiltiefe hat an den Vorderreifen mind. 4 mm und an den Hinterreifen mind. 10 mm, jeweils an der niedrigsten Stelle, zu betragen.
- TANK
Zusatztanks sind verboten
- TREIBSTOFF
Es dürfen nur Benzin- und Dieseltreibstoffe verwendet werden. Vom Veranstalter wird ausschließlich Dieseltreibstoff (gegen Verrechnung) zur Verfügung gestellt und es ist Originaltreibstoff (ohne Zusätze) zu verwenden.
- RÜCKSPIEGEL
Jedes Fahrzeug muss mit zumindest einem ausreichend großen Rückspiegel ausgestattet sein. Empfehlenswert wäre ein großer Spiegel in der Mitte der Kabine oder am Überrollbügel.
- TRANSPONDER
Für eine ordnungsgemäße Transpondermontage am Fahrzeug ist jedes Team selbst verantwortlich.
- STARTNUMMER
Jeder Traktor hat links und rechts am Fahrzeug einen Platz von 21x30 (Breite x Höhe) freizuhalten um die Startnummer anzubringen. Die Startnummern werden vom Veranstalter bereitgestellt und sind an beiden Seiten des Traktors am Überrollbügel bzw. an der Kabine sichtbar in voller Größer (DIN A4 Hochformat) anzubringen. Eine dritte Startnummer ist am Heck des Sturzrahmens im Bereich der Querstrebe (DIN A4 Hochformat) senkrecht anzubringen. Diese Startnummer muss beleuchtet und auch bei Dunkelheit lesbar sein.
- AUSPUFF
Der Lärmpegel darf 98 db nicht übersteigen. Zu laute Fahrzeuge erhalten keine Starterlaubnis. Gemessen wird bei 1500 U/min im Stand in 2 Meter Entfernung vom Auspuffende. Zusätzlich findet eine Sichtprüfung der Rauchschwärze statt.
- BREMSE
Fahrzeuge über 50 km müssen mit einer 4-Rad-Bremse ausgestattet sein (bei Flüssigkeitsbremsen muss es sich um eine 2 Kreis Bremse, welche diagonal bzw. achsweise wirkt).Bremsleitungen besser anpassen. Speziell im Bereich der Federung müssen Bremsleitungen befestigt sowie knick- und einklemmsicher verlegt sein. (keine zu langen Überstände!)
- LENKUNG
Die Lenkung ist in der Klasse B freigestellt, muss aber in der Klasse A der Serie entsprechen. Verschlissene und defekte Gelenke der Lenkung und der Achsen, sowie defekte Lagerung der Achsen führt zu einer Disqualifikation bei der technischen Abnahme! Für nicht serienmäßiges Lenkungs- und Achsspiel gibt es keine Toleranz. Ein Lenkradknopf am Lenkrad ist verboten.
- KOTFLÜGEL
Auch während der Fahrt muss gewährleistet sein, dass kein Körperteil mit außerhalb der Kabine (Rahmen) drehenden Teilen in Berührung kommt (siehe auch Pkt 3). Sollte dies der Fall sein, so müssen die Kotflügelkanten entsprechend in den Käfig integriert werden.
- BELEUCHTUNG
Sämtliche Beleuchtung muss im technisch einwandfreien Zustand und funktionstüchtig sein. Zusätzlich zur Beleuchtung nach vorne sind ab 40 km/h mind. 2 Zusatzscheinwerfer erforderlich. Weiters müssen nach hinten 2 rote Rückstrahler, 2 Rücklichter und mindestens 2 Bremslichter vorhanden sein. Weiters müssen an deutlich sichtbaren Stellen des Traktors hinten, links und rechts reflektierende Folien mit einer Mindestabmessung von 20,0 x 20,0 cm an Blech- bzw. Kunststoffplatten aufgeklebt werden (aus dem LKW bzw. Anhängerbedarf)
ÜBERROLLKÄFIG Zwingend vorgeschrieben ist ein Überrollbügel oder eine typisierte Sturzkabine. Zum Vergrößern des Vorschaubildes klicken Sie bitte einfach auf das Bild, bzw. können Sie die Skizze auch unter http://www.traktorrennen.at/info/sturzrahmen.pdf herunterladen, wobei der Adobe® Reader® dazu benötigt wird (kann gratis unter http://www.adobe.de/products/acrobat/readermain.html heruntergeladen werden). Beim Überrollbügel und auch auf typisierten Kabinen ist eine Schaumstoffpolsterung aus Moosgummi oder einer handelsüblichen Rohrisolierung (Stärke mind. 1,4 cm) auf sämtlichen Teilen anzubringen (Rahmenteile). Bei nicht geschlossenen Kabinen ist seitlich ein Sicherheitsnetz am Sturzbügel bzw. an der Kabine anzubringen, wobei dieses nach vorne mind. bis Mitte Lenkrad reichen muss. Die Befestigung des Netzes hat so stabil zu erfolgen, dass auch im Falle eines Überschlages kein Körperteil des Fahrers herausragen kann. Sämtliche bei der Kabine und Sturzrahmen verwendeten Schrauben haben eine Stärke von mindestens M10 und Güte 8.8 aufzuweisen. Die Mindeststärke des Rahmens hat einen Durchmesser von mind. 48 mm oder 6/4" Rundrohr oder Formrohr mit mind. 45/45 mm und einer Wandstärke von mind. 3 mm zu betragen. Bei allen Sturzkabinen- und rahmen ist hinten in Sitzhöhe eine Querverbindung und mind. eine Diagonalverbindung anzubringen (geschraubt oder verschweißt). Die Befestigung des Rahmens hat entweder am Achstrichter, Gehäuserumpf bzw. an stabilen Kotflügeln (Verstrebungen müssen vorhanden sein) zu erfolgen. Die Höhe des Überrollbügels muss mind. 100 cm vom ausgefederten Sitz bis zur Oberkante sein. Der Überrollkäfig muss, von der Seite gesehen, eine typische Bügel-Form aufweisen. Die Konstruktion geht von der aufsteigenden Strebe (hinter dem Sitz) über das Dach bis zur schräg nach vorne zeigenden Verstrebung. Diese Strebe muss mind. von dem vom Fahrer ausgestreckten Fuß befestigt werden. Alle Querverstrebungen müssen so angeordnet sein, dass auch bei einem Umstürzen bzw. Kollision des Traktors allseitig ein ausreichender Schutz gegen das von Fremdkörpern (Bäume, andere Fahrzeugteile, ...) gewährleistet ist. es muss der Fußberecih seitlich immer durch eine Querstrebe geschützt sein (mind. Knöchelhöhe). Verschraubte Konstruktionen müssen starr ausgeführt sein. Netzbefestigung mit Kabelbinder mit mind. 4,8 mm Breite. Der Bereich unter den Pedalen ist mit Blechplatten oder Gewebegummi flächig zu verkleiden.
- FEDERUNG
In der Klasse B dürfen nur an der Vorderachse Stoßdämpfer und Federn montiert sein. Vorderachsfederung in der Klasse A nur, wenn in der Erstausstattung nachweisbar. Keine beweglichen, gefederten oder gedämpften Teile an der Hinterachse. Federung in Verbindung mit der Bremsleitungsführung im Einklang in allen Bewegungsfolgen!
- FAHRZEUGGRÖSSE
Die max. Fahrzeugbreite darf 2 m und die Fahrzeughöhe 2,75 m nicht überschreiten.
- ABSCHLEPPVORRICHTUNG
Am Traktor muss hinten und vorne eine Abschleppvorrichtung vorhanden sein. Diese muss eine mind. Augengröße von 7 cm und eine Stärke von mind. 1 cm aufweisen. Die Abschleppvorrichtung muss aussreichen dimensioniert sein um das Fahrzeug ausheben zu können.
- ÖLVERLUST: Der Ölverlust beim Motor oder anderen Ölführenden Teilen ist zu vermeiden! (Bei Reparatur in der Box dichte Plane unterlegen!)
- RADAR: Sämtliche Hilfsmittel zur Auffindung oder Beeinflussung der Geschwindigkeitsüberwachung sind verboten, und führen zur sofortigen Disqualifikation!
- STROM: Heizstrahler, welche mit Strom funktionieren, sind wegen dem nicht mehr zu bewältigendem Stromverbrauches 2010 in den Boxen verboten.
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN FAHRER
Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges obligatorisch verpflichtet:
- Für jeden Fahrer gilt Helmpflicht mit einem Vollvisierhelm. Helme ohne Hartschale beim Kinn vorne, sind nicht mehr zugelassen, nur ausschließlich Vollvisierhelme!!! Der Schutz der Augen kann auch mit einer Skibrille erfolgen, wenn kein Visier verwendet wird. Feuerwehr-, Militär- und sonstige im Motorsport nicht üblichen Helme sind ausnahmslos nicht zugelassen.
- Das Visier geschlossen bzw. eine Motocrossbrille zu tragen.
- Jeder Fahrer hat an der Fahrerbesprechung teilzunehmen und die Anwesenheit mit Unterschrift zu bestätigen. Der Teamchef ist für alle Angaben und Einhaltung sämtlicher Anweisungen verantwortlich und hat dies ebenfalls mit Unterschrift zu bestätigen.
- Jeder Fahrer muss das 17. Lebensjahr (17. Geburtstag) vollendet haben und in Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung sein (mind. Klasse B oder F) Diese muß bei der Anmeldung von jedem Fahrer vorgewiesen werden. Sollte ein Fahrer jedoch noch nicht volljährig, sprich das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
- Der Sicherheitsgurt ist anzulegen.
- Das Alkoholverbot im Training und im Rennen ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich gemeldete Fahrer (min. 2 Fahrer, max. 4 Fahrer) am Rennen teilnehmen.
- Jedes Team hat einen Feuerlöscher in der Box bereitzuhalten.
- Den Weisungen der Ordner und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Geschwindigkeit wird auf der gesamten Strecke überwacht und Übertretungen ausnahmslos geahndet.
- Beim Fahrerwechsel darf niemand behindert werden.
NENNPFLICHT UND NENNGELD
Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der Fahrer und alle Teammitglieder den Vorschriften der Veranstalter und eventueller Bescheide / Durchführungsbestimmungen.
Das Nenngeld für alle Kategorien in der Höhe von € 180,- muß spätestens am 30.06.2011 auf unser Konto gutgeschrieben sein (letzter Einzahlungstermin: 25.06.2011 lt BWG) ansonsten erhöht sich das Nenngeld in allen Kategorien auf € 250.- (ausländische Teams, € 130,- bzw. € 250,- nach dem 01.07.2011).
JEDES TEAM HAT BIS SPÄTESTENS 06. August 2011 EIN LICHTBILD (BRUSTBILD) VON JEDEM FAHRER IN DIGITALER FORM AN DEN VERANSTALTER PER EMAIL ZU SENDEN. Bilder bitte an reingers.bgm@aon.at senden. Dabei können auch zusätzlich Bilder von zwei Ersatzfahrern mitgeschickt werden. Bei der Anmeldung erhält jeder Fahrer eine Fahrerkarte mit Lichtbild. Diese Fahrerkarte hat jeder Fahrer während des gesamten Rennens am Körper zu tragen.
SOLLTE JEMAND MIT EINER ANDEREN FAHRERKARTE BZW. OHNE FAHRERKARTE ANGETROFFEN WERDEN, SO WIRD DER BETREFFENDE FAHRER VOM RENNEN AUSGESCHLOSSEN UND DAS TEAM MIT EINER 30 MINUTEN ZEITSTRAFE BELEGT.
Boxenplätze (Maß pro Box ca. 7m x 7m bzw. ca. 49m2) im Fahrerlager werden ausschließlich nur für rennfertig vor dem Rennen erschienenen Traktoren vergeben. D.h. bei Ausfall oder Nichterscheinen vor dem Rennen wird auch der dafür vorgesehene Boxenplatz im Fahrerlager nicht vergeben.
Für die genannten 4 Fahrer und zusätzlichen 4 Mechaniker ist der Eintritt zu der gesamten Veranstaltung frei.
DURCHFÜHRUNG DES RENNENS
- ANMELDUNG
Jedes Team hat sich am Freitag bis spätestens 14.00 Uhr beim Veranstalter anzumelden und erhält nach Vorlage der Einzahlungsbestätigung, des Führerscheins jeden Fahrers und des Typen/Zulassungsscheins und Unterschreibens der Nennung die Startnummern, den Transponder, die Fahrerkarten und die Eintrittskarten für das Team. Weiters ist eine Kaution von € 200,- zu hinterlegen, von der bei der Abmeldung der Diesel abgezogen wird.
- FAHRZEUGABNAHME
Außer der Bremsprüfung erfolgt die Fahrzeugabnahme in einem geschlossenen Raum. Dabei sind max. zwei Teammitglieder und die Mitglieder der technischen Kommission bzw. der Rennleitung zugelassen. Der Typen/Zulassungsschein und die Anmeldung sind vorzulegen. Bei der technischen Abnahme muss die technische Funktion von Fahrwerk,Rahmen,Lenkung,Bremse und Beleuchtung (excl. Blinker) der § 57 a KFG Überprüfung (österr. Pickerlüberprüfung) nach Bewertungsvorgabe des Mängelkataloges 2010 entsprechen. Dieser Mängelkatalog liegt verpflichtend bei allen österreichischen § 57a Begutachtungsstellen auf und kann dort eingesehen werden. Für Teilnehmer aus anderen Ländern kann das mit einer jeweiligen wiederkehrenden technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen nach jeweiligen Richtlinien verglichen werden (DEKRA, TÜV, usw.). Ohne Abnahme darf kein Fahrzeug auf die Rennstrecke!!! Eine technische Abnahme am Freitag nach 14.00 Uhr wird nicht mehr zugelassen (Ausnahme Nachüberprüfung nach vorhergegangener Abnahme). Nach der technischen Abnahme darf kein Traktor (außer zu den Trainings- und Qualifyingzeiten) den Boxenbereich mehr verlassen.
- TRAINING
Die Trainingszeit wird mittels Zeitnehmung elektronisch genommen. Das Zeittraining wird klassenweise gefahren. Erreicht ein Team keine Zeit (Ausfall in der ersten Runde oder nicht am Start) so wird er ohne Trainingszeit hinten angereiht.
- FAHRERBESPRECHUNG
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Nichtanwesende und nichtentschuldigte Fahrer können ausgeschlossen werden. Bei der Fahrerbesprechung werden nur die Fahrer zugelassen, nicht deren Angehörige. Der Einlass zur Fahrerbesprechung ist nur vor der angekündigten Zeit möglich. Zu spät gekommene Fahrer werden nicht mehr eingelassen. Keine Starterlaubnis ohne Teilnahme.
- VORSTART
Ist ein Fahrzeug nicht rechtzeitig beim Vorstart, so wird bei der Startaufstellung der Startplatz frei gehalten. Ein Nachrücken anderer Fahrzeuge erfolgt nicht.
- STARTAUFSTELLUNG
Startaufstellung erfolgt aufgrund der Trainingszeit
| Startaufstellung |
1. Reihe 2 Fahrzeuge |
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X |
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X |
|
|
2. Reihe 3 Fahrzeuge |
X |
|
X |
|
X |
|
3. Reihe 2 Fahrzeuge |
|
X |
|
X |
|
|
4. Reihe 3 Fahrzeuge |
X |
|
X |
|
X |
|
|
u.s.w. |
- RENNSTRECKE
Sie ist innerhalb der genehmigten Zeiten der Erlässe oder Bescheide der einzelnen Veranstaltungen SPERRZONE! Ein Befahren, Betreten oder andere Tätigkeiten durch dritte Personen sind nicht gestattet. Zu den behördlich genehmigten Zeiten dürfen nur Fahrzeuge, die technisch abgenommen wurden und unter Einhaltung des Reglements 2011 die Rennstrecke in Anspruch nehmen. Rettungs- oder Instandsetzungsfahrzeuge dürfen nur auf Anweisung der Rennleitung in die Rennstrecke einfahren. 5 Minuten vor dem Start darf sich im Startraum kein Mechaniker oder Helfer mehr aufhalten. Im Startraum dürfen keinerlei Reparaturen oder andere Tätigkeiten durchgeführt werden. Fahrzeuge mit schweren Karosserieschäden sind nicht startberechtigt.
- UNFÄLLE: Jedes Fahrzeug ,welches einen Überschlag hatte oder sich irgendetwas an der Bremseinrichtung beschädigte (Achsbrüche,usw...) muss von der Rennleitung noch einmal abgenommen werden. Art des Schadens wird vom Fahrer des Abschlepptraktors bzw. vom Fahrer des Safetycars der Rennleitung bekannt gegeben. Die Teams sollten sich eine 1/4 Stunde bevor die Reparatur fertig ist bei der Rennleitung melden, damit das Fahrzeug von der Rennleitung wieder freigegebenwerden kann.
- RENNDAUER
Das Rennen startet um 14.00 Uhr und dauert 24 Stunden.
- ABMELDEN BEI FAHRZEUGDEFEKT
Jedes Team das vorzeitig ausscheidet muss sich bei der Rennleitung abmelden.
- ABSCHLEPPEN
Beim Abschleppen darf nur ein Fahrer oder Mechaniker auf dem Fahrzeug sein.
- VERLASSEN DER RENNSTRECKE
Verlässt ein Fahrzeug die Rennstrecke, darf es diese nur an jener Stelle wieder einfahren, an welcher er diese verlassen hat. Andere Fahrzeuge dürfen dabei nicht behindert werden. (d.h. wenn z.B. ein Fahrzeug nach Start und Ziel in die Box des Fahrerlagers fährt, oder hineingeschleppt wird, muss es an der selben Stelle wieder zur Strecke zurückkehren, da sonst bei Start u. Ziel eine Runde zuviel gezählt wird.)
- ENDE DES RENNENS
Das Rennen endet mit der schwarz-weiß-karierten Zielflagge. Die Einspruchsfrist endet 15 Minuten nach dem Aushang der Endergebnisse.
WERTUNG
Gewertet werden nur die Teams, die nach 24 Stunden die Ziellinie aus eigener Motorkraft überqueren.
UMWELTSCHUTZ
Tanken und Ölwechseln in der Box ist verboten.
Die Treibstoffversorgung wird vom Veranstalter beigestellt. Das Auftanken der Traktoren ist ausnahmslos nur bei dem dafür vorgesehenen Tankplatz erlaubt. Dort ist auch mit selbst mitgebrachtem Treibstoff zu tanken.
Weitere Regelungen laut Genehmigungsbescheiden der Veranstalter!
PROTESTE
Die Protestgebühr beträgt € 300,-. Bei berechtigtem Protest wird die Protestgebühr rückerstattet, andernfalls behält der Organisator die Protestgebühr. Während dem Rennen werden seitens der Rennleitung keine Diskussionen ohne eingebrachten Protest mit den Teilnehmern geführt.
FLAGGENZEICHEN
Während des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale gezeigt werden, die unbedingt befolgt werden müssen:
| Rot-weiß-rote Flagge: |
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Start (entfällt bei Ampelstart) |
| Rote Flagge: |
 |
Abbruch - Wird vom Rennleiter hinausgegeben. Alle Streckenposten zeigen die rote Flagge und kein Teilnehmer darf den Streckenposten passieren. Alle Teilnehmer haben sich am äußerst rechten Fahrbahnrand einzureihen um Rettung, Feuerwehr oder Abschleppdienst das Vorbeifahren zu ermöglichen. |
| Schwarze Flagge: |
 |
Ausschluss - wird mit Startnummer angezeigt. Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen, so darf er nach Reparatur wieder das Rennen aufnehmen. Im Falle eines regelwidrigen Verhaltenes entscheidet die Kommission. |
|
|
|
| Blaue Flagge: |
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Überrunden lassen! Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden. |
Schwarz-weiß-karierte Flagge: |
 |
Ende des Rennens. |
| Gelbe Flagge: |
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| a) |
stillgehalten |
Achtung Gefahr |
ÜBERHOLVERBOT |
|
| b) |
geschwenkt |
Höchste Gefahr |
ÜBERHOLVERBOT |
Geschwindigkeit deutlich senken |
Das Überholverbot gilt ab der gelben Fahne bis nach dem Hindernis. Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt. Die Fahne wird solange gezeigt bis das Hindernis beseitigt ist. bzw. zumindest der Fahrer ausgestiegen ist und sich vom Fahrzeug entfernt hat. Ist eine Vorbeifahrt an dem verunfalltem Fahrzeug an zwei Seiten möglich, so ist nach dem Hindernis die Reihung wie vor der gelben Fahne wieder herzustellen. Befindet sich ein Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge gezeigt |
Bei aufwändigen Abschlepparbeiten werden die Traktoren bei den jeweiligen Streckenposten vor dem Hindernis angehalten, bis die Strecke wieder frei ist!
DISZIPLINÄRES
Geschwindigkeitsübertretung:
Geschwindigkeitsübertretungen werden ausnahmslos ohne Toleranz geahndet. BEREITS 1 km/h ÜBERSCHREITUNG WIRD AUF DER GESAMTEN STRECKE GEAHNDET.
JEDE Geschwindigkeitsübertretung wird mit einer Penaltystrafe von 10 Minuten geahndet.
Überschreitungen ab 5 km/h und mehr werden beim 1. Mal mit 30 Minuten Strafzeit und beim 2. Mal mit Disqualifikation geahndet.
Geschwindigkeitsübertretungen während des Qualifying haben zur Folge, dass die betreffenden Teams an die letzten Startplätze gereiht werden.
Das Geschwindigkeitslimit im Fahrerlager beträgt 15 km/h. Zur Kontrolle stehen Anzeigegeräte für die Fahrer zur Verfügung. Bei Überschreitung wird eine Strafe von € 3,- pro km/h Übertretung eingehoben. Der Strafbetrag ist vom Team nach Bekanntgabe innerhalb einer Stunde einzubezahlen, ansonsten wird eine Strafzeit von 10 Minuten verhängt (Strafbeträge werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet).
Gleiches gilt für gekennzeichnete Geschwindigkeitsbeschränkungen.
ROTPHASE:
Ist das Rennen unterbrochen (rote Flaggen bei den Streckenposten), haben sich die Fahrer am äußerst rechten Fahrbahnrand einzureihen. Sollte während der Rotphase ein Fahrzeug in zweiter Reihe stehen bzw. die Durchfahrt der Strecke für Rettung, Feuerwehr usw. behindern, wird dies mit einer 10-minütigen Zeitstrafe geahndet.
Überholverbote
Missachtung der Überholverbote in den gekennzeichneten Streckenbereichen.
Jede Übertretung wird mit einer 10-minütigen Zeitstrafe geahndet
AUSNAHME: Ein Fahrzeug bleibt im Verbotsbereich stehen bzw. fährt nur Schrittgeschwindigkeit u n d das nachfolgende Fahrzeug wird vorbei gewunken.
Rücksichtsloses Verhalten
In diesem Fall liegt die Entscheidung bei der Rennleitung. Je nach Schwere des Verstoßes beträgt der Strafrahmen von 5 bis 60 Minuten. Bei besonders gefährlichem Verhalten erfolgt die Disqualifikation.
Alkoholverbot
Für alle Fahrer gilt während der Fahrt 0,00 Promille. Ein Verstoß wird mit sofortiger Disqualifikation des betreffenden Fahrers, sowie mit einer Zeitstrafe von 30 Minuten für das betreffende Team geahndet.
Weiters
Fahren ohne angelegten Gurt oder ohne aufgesetzten Sturzhelm auf der Rennstrecke -> 5 min. Tanken in der Box -> 5 min. Beleidigendes Verhalten oder Bedrohungen gegenüber der Rennleitung oder anderen Funktionären - Disqualifikation.
Nichterscheinen bei der Siegerehrung -> Pokale entfallen!
Strafzeit:
Die Strafzeiten werden den Rundenzeiten nicht hinzugerechnet, Bei Verhängung einer Zeitstrafe hat das Team diese Zeit in einem gekennzeichneten Bereich (Penalty-Box) „abzusitzen“. In der Penalty-Box haben keine weiteren Personen Zutritt bzw. dürfen keine weiteren Teammitglieder außer dem Fahrer beim Fahrzeug verweilen. Zuwiderhandeln wird mit weiterer Zeitstrafe bestraft. Während der Strafzeit hat der Fahrer am Fahrzeug zu verweilen und es dürfen keine Reparaturen und Sonstiges am Fahrzeug durchgeführt werden. Strafzeiten, welche nicht mehr „abgesessen“ werden können (vor Rennende) werden dahingehend verhängt, dass je nach Schwere und Dauer Runden abgezogen werden. z.B. Durchschnittsrundenzeit beträgt 8 Minuten = 1 Runde bei 5 Minuten Strafzeit und 2 Runden bei 10 bzw. 15 Minuten Strafzeit.
Alle Strafen müssen innerhalb von 30 Minuten (ab Information durch die Rennleitung) angetreten werden (Ausnahme Panne udgl. – jedoch unverzügliche Information an die Rennleitung). Wird diese Zeit nicht eingehalten, erfolgt eine weitere Zeitstrafe bzw. Disqualifikation.
HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den Teilnehmer Schadenersatzansprüche zu stellen.
Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke, hierzu gehören Fahrerlager, Parkplätze, Zufahrtsstraßen und Verbindungswege zwischen Fahrerlager und Rennstrecke, darf nur im Schritttempo gefahren werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten auf diesen Straßen und Wegen strengstens untersagt. Für Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Transporter, Montagewagen und dergleichen, welche in das Fahrerlager gebracht werden, haftet weder der Veranstalter noch der Schädiger für einen an diesen Fahrzeugen entstandenen Schaden.
SPORTKOMMISSÄR
Die Entscheidungen der Sportkommissare (eventuell unter Einbeziehung des Rennleiters bzw. der Streckenposten) sind unanfechtbar und können ausschließlich durch eingebrachten Protest berufen werden.
Die Sportkommissäre überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Reglements. Sie sind nicht nur aufgrund korrekt eingebrachter Proteste, sondern auch aufgrund von Hinweisen anderer Funktionäre befugt, einzuschreiten und Entscheidungen zu treffen.
Die Sportkommissare sind ermächtigt, in allen Fällen, die nicht im Reglement bzw. in der Ausschreibung vorgesehen sind, zu entscheiden.
TECHNISCHER KOMMISSÄR
Jedes Wettbewerbsfahrzeug wird von mindestens einem technischen Kommissär vor dem Training abgenommen.
Er überprüft weiters während des gesamten Rennverlaufes die Einhaltung der Punkte 1 bis 12 der Sicherheitsvorschriften für den Fahrer.
Es darf kein Fahrzeug ohne technische Abnahme zur Besichtigung oder zum freien Training fahren!
Interessensvertretung der Teams
Die Größe der Veranstaltung machte es notwendig eine Fahrervertretung zu schaffen! Die Fahrervertreter werden dann versuchen die Wünsche und Anliegen den Veranstalter zu unterbreiten.
Zu erreichen sind alle Fahrervertreter unter vertreter@traktorrennen.at oder für die zutreffende Klasse-
Nähere Informationen findet man auch auf der eigenen Seite der Teamgewerkschaft Wir freuen uns bereits auf zahlreiche Anregungen!
Die Fahrergewerkschaft
ALLGEMEINES
Anmeldung
Maximale Teilnehmerzahl 95 Teams!
Die Anmeldegebühr bis zum 30.06.2011 beträgt € 180,- und für alle nicht ÖsterreicherInnen € 130,-. Bei allen späteren Anmeldungen beträgt die Gebühr € 250,-. In der Anmeldegebühr sind Eintrittsbänder für die Fahrer und max. 4 Stk. Eintrittsbänder für Mechaniker, sowie die Versicherung für Fahrer inkludiert.
Ab Bezahlung der Startgebühr und vollständig ausgefüllter Anmeldung (alle Fahrernamen, Teamname, Traktor usw. - es werden keine Spitznamen od. dgl. akzeptiert) wird das Team freigeschaltet und kann sich selbständig auf der Homepage am Boxenplan des Fahrerlagers einen Boxenplatz reservieren. Dazu ist die Registrierung der Teamadministration Bedingung (Benutzername und Kennwort). Bei evt. Änderungswünschen diesbezüglich ist mit den betroffenen Teams Kontakt aufzunehmen und obliegt nicht dem Veranstalter.
Bei der Anmeldung vor Ort sind zusätzlich von jedem Team € 200,- Kaution zu hinterlegen. Davon werden nach der Abmeldung die Dieselkosten abgezogen. Die Abmeldung hat am Sonntag bis 16.00 Uhr zu erfolgen, andernfalls behält der Veranstalter die Kaution für sich.
Jede Klasse/Gruppe erhält das Hanfblatt in Bronze, Silber und Gold
Die Rundstrecke ist ca. 5,450 km lang und ca. ¼ dieser Distanz ist Schotterstraße. Werbung in der Box durch Teams ist nur am Traktor und am Servicebus erlaubt. Gerüstbauten und Ähnliches sind verboten.
Die Boxen im Fahrerlager sind bis spätestens Freitag 12.00 Uhr zu beziehen.
Das Befahren der Boxenstraße mit einer Zugmaschine (ab 3,5t), zum transportieren von Containern, ist vor - bzw. nach dem Rennen VERBOTEN (Boxenstraße zu anfällig,immer wieder blieben LKW`s stecken)!!
Die technische Abnahme wird am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr durchgeführt.
Das fahren mit ATV (Quad, Pocket Bike, etc) und Motorräder ist im Fahrerlager verboten.
Änderungen vorbehalten! Der Veranstalter (Traktor-Oldtimer-Club Reingers)
Zubehör - woher?
Die Firma Baumschlager Rallye & Racing Gmbh bietet einige Accessoires wie Sicherheitsnetze, Sitze und andere nette Sachen für den Motorsport. Baumschlager Rallye & Racing Gmbh Schön 48 A- 4563 Micheldorf www.brr.at |